Wenn ich mir das hier so durchlese:

Gesund­heitliche Bedeu­tung der Tabakrauch­be­las­tung in öffentlich zugänglichen Einrichtungen

dann frage ich mich doch manch­mal, wieso man für jedes und alles eine Studie benötigt. Mal ehrlich: Mit ein wenige gesun­dem Men­schen­ver­stand war einem das Ergeb­nis schon klar, bevor es veröf­fentlicht wurde.
“[…]

Fazit

  • Die Belas­tung der Raum­luft von
    Gas­tronomiebe­trieben mit tox­is­chen und Krebs erzeu­gen­den Sub­stanzen aus
    dem Tabakrauch ist erhe­blich und stellt eine Gesund­heits­ge­fährdung für
    Gäste und Beschäftigte dar.
  • In allen
    Gas­tronomiebe­trieben gle­ich welcher Kat­e­gorie — ob Restau­rant, Kneipe
    oder Diskothek — wur­den hohe Konzen­tra­tio­nen nachgewiesen.
  • Die höch­sten Belas­tun­gen wur­den in Diskotheken festgestellt.
  • Ein
    Han­deln im Sinne eines umfassenden und kon­se­quenten Schutzes nicht
    rauchen­der Gäste und des Per­son­als ist auf Grund­lage dieser Daten
    drin­gend geboten.

[…]”

Jetzt wurde endlich auch mal in Deutsch­land das fest­gestellt, was jedem, der in einem Labor (sei es chemisch, biol­o­gisch oder medi­zinisch) arbeitet schon lange bekannt ist. Es gibt Stoffe die gefährlich sind, für solche Stoffe gibt es Gren­zw­erte. Werde diese überschrit­ten muss das Labor erst ein­mal geräumt wer­den.
Wieso haben Arbeit­nehmer in einem Gas­tronomiebe­trieb weniger Recht auf eine “saubere” Luft? Gut, ein Großteil dieser Arbeit­nehmer raucht wahrschein­lich sel­ber. Trotz­dem ist das keine Ausrede! Wenn ein besserer Nich­trausch­er­schutz schon nicht über das Gesund­heit­srecht geregelt wer­den kann, dann vielle­icht auf Bun­de­sebene über das Arbeit­srecht.
Eine andere Frage ist: Wo bleiben die Gew­erkschaften? Sonst sind sie doch immer an erster Stelle, wenn es um Nichtein­hal­tung von Arbeitss­chutzbes­tim­mungen geht! Wo bleibt das Gewer­beauf­sicht­samt? In den oben genan­nten Laboren gibt es regelmäßig Sicher­heits­bege­hun­gen.
Wieso benöti­gen wir überhaupt ein neues Gesetzt zur Regelung? Eigentlich soll­ten schon alle Voraus­set­zun­gen geschaf­fen sein. Arbeit­splatz ist in diesem Falle Arbeit­splatz. Vor allem ist eine verqualmte Luft nicht Bedin­gung für den laufenden Betrieb. Eher störend!

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