Heute war es endlich so weit. Das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat über die Ver­fas­sungs­beschw­erde gegen das Gesetz zur heim­lichen Online-Durchsuchung in NRW entsch­ieden. Gle­ich vorneweg, das Gesetz aus NRW ist nichtig.
Grund­sät­zlich ist die Online-Durchsuchung allerd­ings erlaubt allerd­ings nur unter richter­lichem Vor­be­halt:
“Angesichts der Schwere des Ein­griffs ist die heim­liche Infil­tra­tion eines infor­ma­tion­stech­nis­chen Sys­tems, mit­tels derer die …