Heute war es endlich so weit. Das Bundesverfassungsgericht hat über die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung in NRW entschieden. Gleich vorneweg, das Gesetz aus NRW ist nichtig.
Grundsätzlich ist die Online-Durchsuchung allerdings erlaubt allerdings nur unter richterlichem Vorbehalt:
“Angesichts der Schwere des Eingriffs ist die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die …